Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.
Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.
Sie können sich entweder telefonisch über unser Sekretariat oder online über INFAR Steiermark zur psychologischen Waffen-Untersuchung anmelden.
Häufige Fragen
- Wie verläuft der Test?
Die Verlässlichkeitsprüfung erfolgt grundsätzlich in zwei Phasen. Die erste Phase beinhaltet zwei standartisierte Persönlichkeitsfragebögen und ein Explorationsgespräch. Sollten noch Zweifel an der Verlässlichkeit des Klienten bestehen, so hat er die Möglichkeit in der zweiten Phase eine freiwillige Weitertestung absolvieren. - Was wird getestet?
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Bei den Persönlichkeitseigenschaften werden beispielsweise die emotionale Stabilität, Selbstkontrolle, soziale Anpassungsfähigkeit, die Aggressionstendenz, Suchtneigung und Risikobereitschaft erfaßt. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Klienten erhoben. - Wie lange dauert der Test?
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden. - Wann erfahrt man das Testergebnis?
Das Testergebnis wird mit dem Klienten besprochen und anschließend wird das Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Klienten oder der Behörde zugeschickt.